15. Juli 2026
Bundesregierung bleibt bei der Reform der Arbeitslosenversicherung auf halber Strecke stehen
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung erklärt Sylvia Rietenberg, MdB Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
“Der Gesetzentwurf modernisiert die Arbeitsagentur, aber noch nicht die Arbeitslosenversicherung. Digitale Verfahren, weniger Bürokratie und schnellere Verwaltungsabläufe sind sinnvoll, doch die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft? Positiv am Gesetzentwurf ist, dass die Bundesregierung die Bundesagentur für Arbeit erstmals ausdrücklich als Akteurin der Transformation versteht und Arbeitsmarktdrehscheiben, Job-to-Job-Übergänge sowie bessere Qualifizierungsmöglichkeiten in Transfergesellschaften gesetzlich verankern will. Gleichzeitig wird jedoch die besondere Förderung von Weiterbildung während der Kurzarbeit abgeschafft und damit eine wichtige Chance vertan, Zeiten geringerer Auslastung für Qualifizierung zu nutzen. Auch beim Qualifizierungsgeld wäre mit diesem Gesetzentwurf die Gelegenheit gewesen, es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe praxistauglicher auszugestalten. Hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den Herausforderungen unserer Zeit zurück. Qualifizierung und Weiterbildung sind die Schlüsselinstrumente, um Beschäftigte sicher durch den Wandel zu begleiten und für Unternehmen die Fachkräfte zu sichern, die sie für die erfolgreiche Transformation brauchen.”
Mehr zur Reform der Arbeitslosenversicherung gibt es hier.