Rede zu Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt
“Nur, indem wir die Kommunen wieder in die Lage versetzen, ihre Bodenpolitik aktiv zu gestalten, können sie über diesen Boden auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung verfügen. Geben Sie den Kommunen eine Chance hier selbst zu agieren!”
Protokoll der Rede vom 16.04.2026
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
In der Politik wird der Begriff der politischen Erbsünde ja sehr oft genutzt und, wie ich finde, auch vielfach strapaziert. Wenn man sich aber zum Beispiel die Wohnungspolitik hier in Berlin anschaut, dann stellt man fest: Viele sind sich schnell einig, was eine der größten wohnungspolitischen Sünden der letzten Jahrzehnte war, nämlich 2004 der Verkauf von fast 66 000 kommunalen Wohnungen zum Schleuderpreis an einen amerikanischen Investor.
(Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/ CSU])
Sie können wahrscheinlich schon erahnen, welche Parteien damals – ich kann es Ihnen leider nicht ersparen – in Berlin in Regierungsverantwortung waren. Das waren nämlich die SPD und die PDS aka Die Linke. Aber aus Fehlern wird offenbar auch Die Linke klug. Deshalb fordern Sie heute richtigerweise eine Rekommunalisierung durch kommunale Vorkaufsrechte.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Omid Nouripour: Frau Rietenberg, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Lay?
Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein.
– Die preisdämpfende Wirkung eines hohen kommunalen bzw. gemeinnützigen Wohnungsbestandes ist gut erforscht und durch Studien belegt. Wir als Grüne haben bereits im Januar hier im Plenum einen Antrag eingebracht und gefordert, die Vorkaufsrechte wieder praktikabel auszugestalten. Denn nur wenn wir die Kommunen wieder in die Lage versetzen, ihre Bodenpolitik aktiv zu gestalten, können sie über diesen Boden auch im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung verfügen. Geben Sie den Kommunen eine Chance, hier selbst zu agieren! Der neue Referentenentwurf des Ministeriums sieht nun tatsächlich – zumindest teilweise, wenn auch nicht ausreichend – eine Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte vor. Auch dort, wo die Union in den Ländern Regierungsverantwortung hat, scheint sie dies durchaus verstanden zu haben. In Nordrhein-Westfalen hat Ina Scharrenbach mit uns Grünen ein Faires-Wohnen-Gesetz auf den Weg gebracht. Und auch hier in Berlin haben CDU und SPD 2023 in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, den kommunalen Wohnungsbestand schrittweise wieder auf eine halbe Million Wohnungen zu erhöhen.
(Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/ CSU])
Mich hat es deshalb sehr irritiert, Herr Luczak, dass die Unionsfraktion bzw. Sie diesem Vorschlag der SPD postwendend öffentlich in die Parade gefahren sind. Die Auseinandersetzung innerhalb der Koalition dampft also noch. Aber, meine Damen und Herren, von nichts kommt nichts.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich kann daher Frau Bundesministerin Hubertz und der SPD-Bundestagsfraktion nur zurufen: Bleiben Sie dieses Mal standhaft – standhaft für kommunale Vorkaufsrechte, die es den Kommunen ermöglichen, den kommunalen Wohnungsbestand wieder auszubauen. Das fordern nicht nur die Linken und wir Grüne, sondern auch einhellig alle Kommunen in diesem Land. Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)