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17.11.2025

Neue Zahlen zur Wohnungslosigkeit:  Kurskorrektur der Bundesregierung dringend notwendig

“Die Zah­len der BAG Woh­nungs­lo­sen­hilfe müs­sen die Bun­des­re­gie­rung end­lich auf­rüt­teln. Sie muss sich ent­schei­den, wel­chen Weg sie gehen will. Will sie Woh­nungs­lo­sig­keit tat­säch­lich über­win­den, oder ris­kiert sie durch sozi­al­po­li­ti­sche Ver­schär­fun­gen neue Not­la­gen?”

erklärt Syl­via Rie­ten­berg anläss­lich der heute ver­öf­fent­lich­ten Zah­len zur Woh­nungs­lo­sig­keit in Deutsch­land.

Anläss­lich der heute ver­öf­fent­lich­ten Zah­len der BAG Woh­nungs­lo­sen­hilfe und den dar­aus her­vor­ge­hen­den erneut gestie­ge­nen Woh­nungs­lo­sen­zah­len erklärt Syl­via Rie­ten­berg, Mit­glied im Aus­schuss für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung, Bau­we­sen und Kom­mu­nen sowie im Aus­schuss für Arbeit und Sozia­les:

Der erneute Anstieg der Woh­nungs­lo­sen­zah­len um 11 % auf über eine Mil­lion Men­schen muss die Bun­des­re­gie­rung end­lich auf­rüt­teln. Sie steht vor einer grund­le­gen­den Ent­schei­dung: Will die Regie­rung Woh­nungs­lo­sig­keit tat­säch­lich über­win­den, oder nimmt sie mit sozi­al­po­li­ti­schen Ver­schär­fun­gen neue Not­la­gen in Kauf? Mit gro­ßer Sorge beob­ach­ten wir ein zuneh­mend wider­sprüch­li­ches Regie­rungs­han­deln. Wäh­rend der Natio­nale Akti­ons­plan zur Über­win­dung der Woh­nungs­lo­sig­keit bis 2030 nur schlep­pend vor­an­kommt, plant die Bun­des­re­gie­rung im Rah­men der soge­nann­ten “neuen Grund­si­che­rung” Rege­lun­gen, die das Risiko von Woh­nungs­ver­lust deut­lich erhö­hen.

Anstatt die soziale Wohn­raum­ver­sor­gung zu stär­ken oder ent­schlos­sen gegen Schrott­im­mo­bi­lien vor­zu­ge­hen, soll im SGB II die Karenz­zeit für unan­ge­mes­sen hohe Wohn­kos­ten abge­schafft wer­den. Das schwächt den Schutz vor Woh­nungs­ver­lust in einer Lebens­phase, die für viele Men­schen ohne­hin von Unsi­cher­heit geprägt ist. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass die vor­ge­se­he­nen Kür­zun­gen grei­fen kön­nen, bevor Betrof­fe­nen über­haupt eine rea­lis­ti­sche Mög­lich­keit zur Kos­ten­sen­kung, etwa durch einen Umzug, zur Ver­fü­gung steht. In einem ange­spann­ten Woh­nungs­markt, in dem bezahl­bare Alter­na­ti­ven vie­ler­orts feh­len, wirkt diese Poli­tik dop­pelt zynisch.

Die Bun­des­re­gie­rung muss die Ziele des Natio­na­len Akti­ons­plans end­lich ernst neh­men und ihre sozi­al­po­li­ti­schen Maß­nah­men kon­se­quent am Schutz vor Woh­nungs­lo­sig­keit aus­rich­ten. Nur ein kla­rer Kurs für bezahl­ba­ren Wohn­raum, wirk­same Prä­ven­tion und ver­läss­li­che Schutz­me­cha­nis­men kann dazu bei­tra­gen, die hohen Woh­nungs­lo­sen­zah­len nach­hal­tig zu sen­ken.

Hintergrund

In regel­mä­ßi­gen Abstän­den ver­öf­fent­lich die BAG Woh­nungs­lo­sen­hilfe e.V. einen eige­nen Bericht mit Zah­len zur Woh­nungs­lo­sig­keit und Obdach­lo­sig­keit. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Woh­nungs­lo­sen­hilfe e. V. (BAG W) ist die bun­des­weite Arbeits­ge­mein­schaft der ver­ant­wort­li­chen und zustän­di­gen Sozi­al­or­ga­ni­sa­tio­nen im pri­va­ten und öffent­li­chen Bereich sowie der pri­va­ten und öffent­lich-recht­li­chen Trä­ger von sozia­len Diens­ten und Ein­rich­tun­gen für Per­so­nen mit Erfah­rung von Woh­nungs­not.

Seit 2022 erhebt das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt jähr­lich zum Stich­tag 31. Januar die Zahl der insti­tu­tio­nell unter­ge­brach­ten woh­nungs­lo­sen Per­so­nen. Das Hoch­rech­nungs­er­geb­nis der BAG W liegt oft deut­lich über der Gesamt­zahl der amt­li­chen Sta­tis­tik. Dies liegt u. a. daran, dass die Hoch­rech­nung (auch) eine Jah­res­ge­samt­zahl ermit­telt, die alle Per­so­nen, die im Ver­lauf eines Jah­res woh­nungs­los sind, umfasst statt an einem bestimm­ten Stich­tag. Des Wei­te­ren sam­melt die BAG W auch Zah­len zu woh­nungs­lo­sen Per­so­nen in Haft, in Gewalt­schutz­ein­rich­tun­gen, im Gesund­heits­sys­tem oder in nicht-abge­si­cher­ten Betriebs­woh­nun­gen sowie Selbstzahler*innen in Bil­lig­pen­sio­nen und Mon­teurs­woh­nun­gen und aner­kannte Geflüch­tete ohne Woh­nung. Auch Men­schen, die ohne Miet­ver­trag auf Cam­ping­plät­zen oder in Gar­ten­an­la­gen leben. Damit wird der Woh­nungs­be­darf wesent­lich genauer abge­bil­det.

Mehr Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Web­site der BAG Woh­nungs­lo­sen­hilfe.