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10.10.2025

Bundesregierung bleibt bei Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit vage

Die schrift­li­chen Fra­gen und Ant­wor­ten gibt es im Pro­to­koll der schrift­li­chen Fra­gen der Woche vom 29.09.2025.

In ihren Ant­wor­ten auf schrift­li­che Fra­gen zur Umset­zung des Natio­na­len Akti­ons­plans gegen Woh­nungs­lo­sig­keit (NAP W) bleibt die Bun­des­re­gie­rung auf­fäl­lig unkon­kret. Zwar lis­tet sie Ter­mine und Struk­tu­ren auf, ver­mei­det aber klare Aus­sa­gen zu Inhal­ten, Ergeb­nis­sen oder Fort­schrit­ten.

So soll das Jah­res­ar­beits­pro­gramm 2025 des NAP W im Januar 2026 im Len­kungs­kreis abschlie­ßend bera­ten wer­den, eine wei­tere Sit­zung war für Sep­tem­ber 2026 geplant. Auch die drei Fach­ar­beits­grup­pen haben für 2025 Schwer­punkte iden­ti­fi­ziert, die in Unter­ar­beits­grup­pen bear­bei­tet wer­den. Für 2026 sind wei­tere Sit­zun­gen vor­ge­se­hen, eine Jah­res­kon­fe­renz ist für März 2026 geplant.
Doch weder wer­den die Mit­glie­der der Arbeits­grup­pen benannt noch deren kon­krete The­men und Arbeits­er­geb­nisse beschrie­ben. Auch die Betei­li­gung ande­rer Bun­des­res­sorts wie des Arbeits- oder Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums bleibt offen.

Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist auf orga­ni­sa­to­ri­sche Abläufe statt auf kon­krete Fort­schritte. Das lässt Zwei­fel auf­kom­men, ob der Pro­zess zum Natio­na­len Akti­ons­plan tat­säch­lich res­sort­über­grei­fend und ziel­ori­en­tiert gesteu­ert wird. Trans­pa­renz über die Zusam­men­set­zung der Gre­mien und den Stand der Umset­zung wäre not­wen­dig, um Ver­bän­den, Expertinnen und Prak­ti­kerinnen eine echte Mit­wir­kung zu ermög­li­chen.

Fehlende Daten zu Hilfen nach SGB XII

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist die Ant­wort zur Nut­zung der Hil­fen nach §§ 67 ff. SGB XII. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les (BMAS) räumt ein, dass keine Daten dar­über vor­lie­gen, in wel­chem Umfang diese Leis­tun­gen für woh­nungs­lose Men­schen tat­säch­lich ein­ge­setzt wer­den. Auf­grund der Län­der­zu­stän­dig­keit sieht sich der Bund zudem nicht in der Lage, Vor­ga­ben zu machen oder kon­krete Maß­nah­men zu initi­ie­ren.

Das BMAS habe ledig­lich ange­regt, eine Unter­ar­beits­gruppe zu mög­li­chen Hür­den bei der Anwen­dung der Hil­fen zu bil­den, und ver­weist auf Fach­kon­gresse des Deut­schen Ver­eins. Als bekannte Pro­bleme nennt das Minis­te­rium kom­plexe Antrags­ver­fah­ren und lange Bear­bei­tungs­zei­ten – ohne jedoch kon­krete Schritte zur Abhilfe zu benen­nen.

Ohne belast­bare Daten ist keine gezielte Steue­rung mög­lich. Die Bun­des­re­gie­rung bleibt hier in einer pas­si­ven Rolle und beschränkt sich auf den Hin­weis, dass die Län­der zustän­dig seien. Eine aktive Unter­stüt­zung zur Ver­bes­se­rung der Umset­zung wäre aber drin­gend erfor­der­lich.

Fazit

Die Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung sind ins­ge­samt for­mal und ober­fläch­lich. Es fehlt an kon­kre­ten Maß­nah­men, Ergeb­nis­sen und einer kla­ren Zustän­dig­keits­ver­tei­lung zwi­schen Bund und Län­dern.
Statt Trans­pa­renz und Fort­schritts­dar­stel­lung gibt es orga­ni­sa­to­ri­sche Beschrei­bun­gen und Ver­weise auf Arbeits­grup­pen. Beson­ders gra­vie­rend ist das Feh­len einer Daten­ba­sis zu den Hil­fen nach § 67 SGB XII – damit fehlt die Grund­lage für wirk­same poli­ti­sche Steue­rung.

Die Umset­zung des Natio­na­len Akti­ons­plans gegen Woh­nungs­lo­sig­keit sollte deut­lich trans­pa­ren­ter und ver­bind­li­cher gestal­tet wer­den. Nur mit kla­ren Ver­ant­wort­lich­kei­ten, belast­ba­ren Zah­len und einem sicht­ba­ren poli­ti­schen Wil­len kann das Ziel, Woh­nungs­lo­sig­keit bis 2030 zu über­win­den, erreicht wer­den.

Syl­via Rie­ten­berg, MdB

Hintergrund

Im Koali­ti­ons­ver­trag von 2021 hat sich die Bun­des­re­gie­rung unter Betei­li­gung von Bünd­nis 90/Die Grü­nen ver­pflich­tet, Obdach- und Woh­nungs­lo­sig­keit in Deutsch­land bis 2030 zu über­win­den. Dazu wurde im April 2024 der Natio­nale Akti­ons­plan gegen Woh­nungs­lo­sig­keit (NAP W) beschlos­sen.
Er soll als bun­des­wei­ter Hand­lungs­leit­fa­den die gemein­sa­men Anstren­gun­gen von Bund, Län­dern, Kom­mu­nen und Zivil­ge­sell­schaft bün­deln.

Der Plan ver­folgt das Ziel, dass jede woh­nungs­lose oder von Woh­nungs­lo­sig­keit bedrohte Per­son bis spä­tes­tens 2030 Zugang zu einer eige­nen Woh­nung erhält. Grund­lage dafür sind abge­stimmte Maß­nah­men in den Berei­chen Prä­ven­tion, Wohn­raum­schaf­fung und soziale Unter­stüt­zung.

Mit den schrift­li­chen Fra­gen der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Syl­via Rie­ten­berg (Bünd­nis 90/Die Grü­nen) vom Sep­tem­ber 2025 wurde der aktu­elle Stand der Umset­zung und die kon­krete Rolle der betei­lig­ten Minis­te­rien erfra­gen.