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01.08.2025

PM: Finanzierungslücke im Verwaltungshaushalt der Jobcenter: Sparen an der falschen Stelle sorgt für Kostensteigerung

zu den Beschlüs­sen des Bun­des­ka­bi­netts zum Ver­wal­tungs­haus­halt der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) erklärt Syl­via Rie­ten­berg Bericht­erstat­te­rin der Bun­des­tags­frak­tion von Bünd­nis 90/ Die Grü­nen für Arbeits­markt­po­li­tik:

“Der Ent­wurf des Bun­des­haus­halts für 2026 zeigt, dass für den Ver­wal­tungs­etat der Bun­des­agen­tur für Arbeit in 2024 erneut tat­säch­li­che Kos­ten ange­fal­len sind, die weit über dem lie­gen, was im Haus­halt hier­für ein­ge­plant wird. Tat­säch­li­chen Kos­ten von 6,54 Mrd. € steht ein Haus­halts­an­satz von nur 5,25 Mrd. € gegen­über.

Es klafft also eine Lücke von über 1,2 Mrd. €. Die­ser Fehl­be­trag soll erneut durch einen Griff in das Bud­get für Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men gedeckt wer­den. Damit feh­len diese Mit­tel bei Maß­nah­men ins­be­son­dere zur Inte­gra­tion von Arbeits­lo­sen. Beson­ders betrof­fen sind davon all jene, die schon län­gere Zeit erwerbs­los sind und dro­hen wei­ter in der Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit fest­zu­ste­cken.

In letz­ter Kon­se­quenz führt das dazu, dass Geld, wel­ches hier ver­meint­lich ein­ge­spart wird, durch Aus­ga­ben für Bür­ger­geld in mehr­fa­cher Hin­sicht wie­der aus­ge­ge­ben wer­den muss.

Wenn die Bun­des­re­gie­rung es wirk­lich ernst mei­nen würde mit der Sen­kung der Kos­ten für Bür­ger­geld, dann muss sie die Job­cen­ter end­lich so zu finan­zie­ren, dass diese ihrem Auf­trag gerecht wer­den kön­nen, die soziale und beruf­li­che Inte­gra­tion zu för­dern und Arbeits­su­chen­den Chan­cen und Per­spek­ti­ven zu bie­ten. Alles andere sind ver­fas­sungs­recht­lich frag­wür­dige Schein­de­bat­ten.”