25. September 2026
Rede | Für eine Arbeitslosenversicherung die den Menschen Sicherheit im Wandel gibt und die den Wandel gestaltet
Redeprotokoll vom 25.09.2026 anlässlich des Gesetzentwurfs zur Reform des SGB III “Arbeitsförderung:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen?
Wenn jemand bereits seinen Arbeitsplatz verloren hat?
Oder nicht viel früher – wenn sich Tätigkeiten verändern, Qualifikationen nicht mehr passen oder in einem Unternehmen Arbeitsplätze wegzufallen drohen?
Für uns ist die Antwort klar: Eine moderne Arbeitslosenversicherung darf nicht erst einsetzen, wenn Arbeitslosigkeit bereits eingetreten ist. Sie muss:
- Beschäftigung sichern,
- Qualifizierung ermöglichen
- und Übergänge in neue Arbeit organisieren.
Gerade in einer Arbeitswelt, die sich massiv verändert, muss sie deshalb immer mehr sein, als eine Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Wir haben in der letzten Bundesregierung dafür wichtige Schritte auf den Weg gebracht: zum Beispiel
- das Qualifizierungsgeld,
- die Weiterentwicklung der Beschäftigtenförderung,
- und eine Stärkung der Berufsberatung im Erwerbsleben
Der vorliegende Gesetzentwurf entwickelt das SGB III an diesen und weiteren Stellen mit vielen kleineren Anpassungen fort.
Das finden wir gut. Das finden wir richtig. Aber diese Anpassungen bieten noch keine ausreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage:
Was soll unsere Arbeitslosenversicherung in Zukunft leisten?
Für uns sind hierbei 3 Punkte entscheidend:
Erstens: Wir wollen Arbeitslosigkeit möglichst verhindern, bevor sie entsteht.
Das erreichen wir nur, wenn in einem Unternehmen Arbeitsplätze wegfallen, die Beratung, Qualifizierung und die Arbeitsmarktdrehscheiben früher einsetzen. So können Übergänge von Arbeit in Arbeit besser organisiert werden.
Zweitens: Wir wollen, dassQualifizierungsgeld, Beschäftigtenförderung und Weiterbildungsberatung gerade in kleinen und mittleren Unternehmen noch besser funktionieren. Das geht nur durch einfachere Antragsverfahren, flexiblere und modulare Weiterbildungsangebote und eine bessere Beratung.
Drittens: Wir wollen, dass die Arbeitslosenversicherung endlich zu den vielfältiger werdenden Erwerbsbiografien der Menschen passt:
zu Menschen die:
- zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit wechseln,
- die projektbezogen arbeiten
Oder
- die sich immer wieder nur in kurzen Beschäftigungszeiten wiederfinden.
All diese Menschen bekommen wenig oder gar kein Arbeitslosengeld.
Die entscheidende Frage ist daher aus unserer Sicht:
Was können wir tun, damit erwerbstätige Menschen sich auch in fünf oder zehn Jahren noch auf die Arbeitslosenversicherung verlassen können?
Und ja, auch wir wissen: Die Bundesagentur für Arbeit steht finanziell erheblich unter Druck. Die schwache Konjunktur treibt die Arbeitslosenzahlen nach oben und die Beitragseinnahmen nach unten. Darauf kann man mit dem Rotstift reagieren — Wir halten das allerdings für den falschen Weg. Man reißt ja auch nicht das Dach ab, wenn es regnet. Wer in der Krise bei Vermittlung, Beratung und Qualifizierung streicht, der spart nicht automatisch Geld. Er verschiebt die Kosten der Arbeitslosigkeit nur in die Grundsicherung. Die Antwort auf die Wirtschaftskrise kann deshalb ja nicht sein, den Auftrag der Arbeitslosenversicherung immer kleiner zu machen, wie es der AfD ‑Antrag fordert.
Es braucht eine andere Perspektive und die zeigen wir mit unserem Antrag:
Durch passendere Qualifizierungen, für bessere Job-Übergänge und für Menschen mit Erwerbsbiografien die nicht immer geradlinig verlaufen, wollen wir eine Arbeitsversicherung die den Menschen Sicherheit im Wandel gibt und die den Wandel gestaltet.
Und damit komme ich zu meiner Frage vom Anfang zurück: Wann ist der richtige Zeitpunkt, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen?
Unsere Antwort lautet: bevor sie entsteht.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.