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6. August 2026

Kleine Anfrage zu queerer Wohnungslosigkeit

Les­bi­sche, schwule, bise­xu­elle, trans*, inter* und que­ere Men­schen sind über­pro­por­tio­nal von Woh­nungs­lo­sig­keit betrof­fen. Euro­pa­weit hat fast jede fünfte que­ere Per­son min­des­tens ein­mal im Leben Woh­nungs­lo­sig­keit erlebt. Ursa­chen sind unter ande­rem fami­liäre Ableh­nung, Dis­kri­mi­nie­rung auf dem Arbeits- und Woh­nungs­markt und Gewalt­er­fah­run­gen.

Das Hil­fe­sys­tem fängt sie nicht auf. Laut der Ber­li­ner Grund­la­gen­stu­die sind rund 15 Pro­zent der Woh­nungs- und Obdach­lo­sen in Ber­lin queer, in der Woh­nungs­not­fall­hilfe liegt ihr Anteil aber nur bei 5 bis 6 Pro­zent. Viele mei­den die Ange­bote, weil sie dort Dis­kri­mi­nie­rung fürch­ten, etwa in nach Geschlecht getrenn­ten Unter­künf­ten. Eine Befra­gung von Fach­kräf­ten in Mün­chen zeigt das Aus­maß: Nur 16,4 Pro­zent der Mit­ar­bei­ten­den gaben an, dass ein offe­nes Auf­tre­ten von trans* und inter* Per­so­nen in ihrer Ein­rich­tung pro­blem­los mög­lich sei.

Des­halb haben Syl­via Rie­ten­berg, Nyke Sla­wik und die Frak­tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage mit 18 Fra­gen gestellt (Link hier). Wir woll­ten wis­sen, was die Bun­des­re­gie­rung für den Schutz quee­rer Woh­nungs­lo­ser tut, wie sie Unter­brin­gung und Prä­ven­tion ver­bes­sern will und ob sie Daten­grund­la­gen und Bera­tungs­an­ge­bote för­dert.

Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung liegt uns seit dem 6. August 2026 vor (Druck­sa­che 21/7513). Sie ist ernüch­ternd:

  • Zustän­dig­keits­ver­weis statt Ant­wort: Bei sie­ben von 18 Fra­gen lau­tet die Ant­wort im Kern gleich: „Die Zustän­dig­keit für Maß­nah­men im Sinne der Fra­ge­stel­lung obliegt den Län­dern und Kom­mu­nen.” Dabei beschreibt die Bun­des­re­gie­rung ihre eigene Rolle als „koor­di­nie­rende, ver­net­zende und for­schende Funk­tion”.
  • „Mit­ge­dacht”, aber keine Maß­nahme: Que­ere Woh­nungs­lose wür­den als „beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Teil” in den Fach­ar­beits­grup­pen betrach­tet. Eine eigen­stän­dige Maß­nahme hat aber nie­mand gemel­det, und die Bun­des­re­gie­rung war­tet ab, ob das noch pas­siert.
  • Keine Gesprä­che: Als Maß­nahme hatte sie „Sen­si­bi­li­sie­rung in Gesprä­chen” genannt. Auf Nach­frage: „Die Bun­des­re­gie­rung hat hierzu bis­lang keine Gesprä­che geführt.”
  • Keine Stu­die, keine För­de­rung: Die Ber­li­ner Stu­die nimmt sie nur zur Kennt­nis. Eine Bun­des­stu­die sagt sie nicht zu. Die För­de­rung bun­des­wei­ter Bera­tungs­an­ge­bote wie Queer*Home lehnt sie ab: „Dies ist der­zeit nicht geplant.”
  • Kein Nach­fol­ger für „Queer Leben”: Der Akti­ons­plan lief im Januar 2026 aus, obwohl nur 83 von 134 Vor­ha­ben umge­setzt oder ange­sto­ßen wur­den.

Syl­via Rie­ten­berg, Bericht­erstat­te­rin für Woh­nungs- und Obdach­lo­sig­keit: „All­ge­meine Maß­nah­men hel­fen nicht, wenn man die beson­de­ren Hür­den quee­rer Men­schen gar nicht erst wahr­nimmt. Genau das tut die Bun­des­re­gie­rung und igno­riert damit die Rea­li­tät vie­ler Betrof­fe­ner. Der Natio­nale Akti­ons­plan gegen Woh­nungs­lo­sig­keit ist mit gro­ßem Anspruch gestar­tet. Unter die­ser Bun­des­re­gie­rung bleibt davon nicht mehr als eine PR-Fas­sade, die nichts mit der Rea­li­tät der Betrof­fe­nen zu tun hat.”

Nyke Sla­wik, que­er­po­li­ti­sche Spre­che­rin: „Que­ere Woh­nungs­lo­sig­keit muss im Natio­na­len Akti­ons­plan gegen Woh­nungs­lo­sig­keit end­lich benannt und ange­gan­gen wer­den. Und auch der Akti­ons­plan „Queer Leben” muss wirk­sam fort­ge­führt wer­den.”

Die taz hat über die Ant­wort berich­tet: taz: “Woh­nungs­lo­sig­keit und Que­er­ness: Beson­ders schüt­zens­wert, aber kaum Schutz”