6. August 2026
Kleine Anfrage zu queerer Wohnungslosigkeit
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen sind überproportional von Wohnungslosigkeit betroffen. Europaweit hat fast jede fünfte queere Person mindestens einmal im Leben Wohnungslosigkeit erlebt. Ursachen sind unter anderem familiäre Ablehnung, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt und Gewalterfahrungen.
Das Hilfesystem fängt sie nicht auf. Laut der Berliner Grundlagenstudie sind rund 15 Prozent der Wohnungs- und Obdachlosen in Berlin queer, in der Wohnungsnotfallhilfe liegt ihr Anteil aber nur bei 5 bis 6 Prozent. Viele meiden die Angebote, weil sie dort Diskriminierung fürchten, etwa in nach Geschlecht getrennten Unterkünften. Eine Befragung von Fachkräften in München zeigt das Ausmaß: Nur 16,4 Prozent der Mitarbeitenden gaben an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen in ihrer Einrichtung problemlos möglich sei.
Deshalb haben Sylvia Rietenberg, Nyke Slawik und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage mit 18 Fragen gestellt (Link hier). Wir wollten wissen, was die Bundesregierung für den Schutz queerer Wohnungsloser tut, wie sie Unterbringung und Prävention verbessern will und ob sie Datengrundlagen und Beratungsangebote fördert.
Die Antwort der Bundesregierung liegt uns seit dem 6. August 2026 vor (Drucksache 21/7513). Sie ist ernüchternd:
- Zuständigkeitsverweis statt Antwort: Bei sieben von 18 Fragen lautet die Antwort im Kern gleich: „Die Zuständigkeit für Maßnahmen im Sinne der Fragestellung obliegt den Ländern und Kommunen.” Dabei beschreibt die Bundesregierung ihre eigene Rolle als „koordinierende, vernetzende und forschende Funktion”.
- „Mitgedacht”, aber keine Maßnahme: Queere Wohnungslose würden als „besonders schutzbedürftiger Teil” in den Facharbeitsgruppen betrachtet. Eine eigenständige Maßnahme hat aber niemand gemeldet, und die Bundesregierung wartet ab, ob das noch passiert.
- Keine Gespräche: Als Maßnahme hatte sie „Sensibilisierung in Gesprächen” genannt. Auf Nachfrage: „Die Bundesregierung hat hierzu bislang keine Gespräche geführt.”
- Keine Studie, keine Förderung: Die Berliner Studie nimmt sie nur zur Kenntnis. Eine Bundesstudie sagt sie nicht zu. Die Förderung bundesweiter Beratungsangebote wie Queer*Home lehnt sie ab: „Dies ist derzeit nicht geplant.”
- Kein Nachfolger für „Queer Leben”: Der Aktionsplan lief im Januar 2026 aus, obwohl nur 83 von 134 Vorhaben umgesetzt oder angestoßen wurden.
Sylvia Rietenberg, Berichterstatterin für Wohnungs- und Obdachlosigkeit: „Allgemeine Maßnahmen helfen nicht, wenn man die besonderen Hürden queerer Menschen gar nicht erst wahrnimmt. Genau das tut die Bundesregierung und ignoriert damit die Realität vieler Betroffener. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit ist mit großem Anspruch gestartet. Unter dieser Bundesregierung bleibt davon nicht mehr als eine PR-Fassade, die nichts mit der Realität der Betroffenen zu tun hat.”
Nyke Slawik, queerpolitische Sprecherin: „Queere Wohnungslosigkeit muss im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit endlich benannt und angegangen werden. Und auch der Aktionsplan „Queer Leben” muss wirksam fortgeführt werden.”
Die taz hat über die Antwort berichtet: taz: “Wohnungslosigkeit und Queerness: Besonders schützenswert, aber kaum Schutz”