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A view of a city with a lot of tall buildings
© Photo by Jakub Żerdzicki

27. Mai 2026

Statement zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

Zum Kabi­netts­be­schluss des Ent­wurfs eines Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des Städ­te­bau- und Raum­ord­nungs­rechts am 27.05.2026 erklärt Syl­via Rie­ten­berg:

Wenige Tage nach den alar­mie­ren­den Zah­len zum Woh­nungs­bau setzt die Bun­des­re­gie­rung unbe­irrt ihren Kurs der Sym­bol­po­li­tik fort. Statt einer grund­le­gen­den Reform des Bau­pla­nungs­rechts und einer ech­ten Stär­kung der boden­po­li­ti­schen Instru­mente der Kom­mu­nen setzt die Bun­des­re­gie­rung wei­ter auf Beschleu­ni­gung durch Dere­gu­lie­rung ohne soziale und öko­lo­gi­sche Leit­plan­ken. Dadurch schred­dert sie nicht nur die gesamte Pla­nungs­kul­tur, son­dern nimmt auch kei­ner­lei Unter­schei­dung zwi­schen pro­fit­ma­xi­mie­ren­den Bau­vor­ha­ben und sol­chen mit Gemein­wohl­ori­en­tie­rung vor. Die Absen­kung der Umwelt­prü­fung, die Ein­füh­rung einer mate­ri­el­len Prä­k­lu­sion und die Absen­kung des Arten­schut­zes im BNatSchG gefähr­den die öko­lo­gi­sche Säule der nach­hal­ti­gen Stadt­ent­wick­lung.

Um zusätz­li­chen bezahl­ba­ren Wohn­raum dort zu schaf­fen, wo er am drin­gends­ten benö­tigt wird und somit das Pro­blem an der Wur­zel zu packen, braucht es Vor­fahrt für sozia­len und gemein­wohl­ori­en­tier­ten Woh­nungs­bau und ein Bau­ge­setz­buch, das den Umbau und die Nach­ver­dich­tung durch einen “Umbau­turbo” in den Mit­tel­punkt stellt.

Die Strei­chung der Rege­lung aus dem Vor­ent­wurf, mit der den Kom­mu­nen ein Vor­kaufs­recht ein­ge­räumt wer­den sollte, sofern die Erwer­ber in Zusam­men­hang mit der orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät oder ver­fas­sungs­feind­li­chen Bestre­bun­gen ste­hen (§ 24 Abs. 1 Nr. 9 BauGB im Ent­wurf), sen­det ein fata­les Signal an die Kom­mu­nen. Zwar war die Rege­lung ohne­hin unaus­ge­reift, weil die meis­ten Kom­mu­nen ange­sichts lee­rer Kas­sen, ohne finan­zi­elle Unter­stüt­zung das Vor­kauf­recht ohne­hin nicht hät­ten aus­üben kön­nen. Nun zeigt die Bun­des­re­gie­rung durch die Strei­chung vor allem, dass sie die Kom­mu­nen, wenn es hart auf hart kommt, allein­ste­hen lässt. Denn es reicht anschei­nend ein von rechts­au­ßen ange­fach­ter Sturm im media­len Was­ser­glas, damit Union und SPD wei­che Knie bekom­men. Die­ser Man­gel and Stand­haf­tig­keit gegen­über rechts­extre­men Kräf­ten sollte jedem Demo­kra­ten Kopf­schmer­zen berei­ten.